Vermarktung ist Vertrauenssache.

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Immobilienerbe und jetzt - dekoratives Bild eines Hauses

Immobilienerbe - und jetzt?

Nach einer Untersuchung des Instituts für Demoskopie Allensbach sind in zwei von drei Nachlässen Immobilien enthalten. Gerade für Erbengemeinschaften kann das Erbe einer Immobilie nervenaufreibend sein.
Wer eine Immobilie an die nachfolgende Generation übergeben möchte oder wer eine Immobilie erbt, muss sich um Vieles kümmern. Ein Immobilienerbe ist nicht einfach nur ein „Lottogewinn“.
Lesen Sie im Folgenden einige Fallbeispiele und Tipps rund um das Thema Erbschaft und Immobilien aus Erbschaft.

Immobilien-Erbe: alles Genehmigt?

Architekten planen nicht nur Neubauten: Sie beraten Immobilienkäufer oder Eigentümer, die ihr Haus umgestalten möchten. Wie ist die Substanz des Gebäudes, lassen sich die Pläne überhaupt umsetzen? Welche rechtlichen Vorschriften gibt es? Die Experten des Düsseldorfer Architekturbüros Mielke+Scharff sorgen dafür, dass es keine bösen Überraschungen gibt – zum Beispiel für Erben einer Immobilie.

Bestandsschutz ist ein Wort, das Margitta Mielke und Udo Scharff mit „großes Missverständnis“ gleichsetzen. Weil der Begriff in die Irre führt – und im schlimmsten Fall für enorme Probleme sorgt. Immer wieder haben die Architekten, die 1991 ihr Büro „Mielke+Scharff Architekten“ in Düsseldorf gegründet haben, damit zu tun. Ein Beispiel: Jemand erbt ein Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Spitzboden, der schon seit Jahren Teil einer vermieteten Wohnung ist. Eine Genehmigung gab es dafür nie. Bei einem Brand säßen die Mieter auf dem Dachboden fest. „Als Eigentümer haftet man, wenn Leib und Leben gefährdet sind“, erklärt Margitta Mielke. Das gelte auch für diejenigen, die den Umbau nicht zu verantworten haben, zum Beispiel für den Erben oder den Käufer.

Womöglich wusste derjenige gar nicht, dass es keine Genehmigung für den Ausbau gab. Oder er ging davon aus, dass der Umbau schon so lange zurückliegt, dass er über die Jahre automatisch rechtens wurde. „Bestandsschutz bedeutet nicht, dass man ab einer gewissen Dauer ein Recht auf etwas hat“, erklärt die Fachfrau. „Er gilt nur, wenn etwas bereits einmal genehmigt wurde. Das bedeutet aber auch: Niemand muss etwas Genehmigtes abreißen, auch wenn es den heutigen Vorschriften nicht mehr entspricht.“

Tradition und Innovation

Die Düsseldorfer Experten raten, vor jedem Um- und Neubau – gerade bei Mehrfamilienhäusern – oder auch beim Immobilienkauf einen Architekten ins Boot zu holen. „Wir können einschätzen, ob die Substanz eines Objektes zeitgemäß und wirtschaftlich umgebaut werden kann“, sagt Margitta Mielke. Bei Bedarf stellen sie Kontakt zu weiteren Fachleuten her: zum Makler bei Verkaufsinteresse, zum Steuerberater bei Fragen zu Investitionen. Die Architektin wundert sich, dass viele Menschen beim Hauskauf auf Hilfe von Profis verzichten: „Für die meisten Menschen ist das die größte Investition ihres Lebens. Sie lassen sich aber besser beraten, wenn sie sich einen Fernseher kaufen.“ Dabei könne man Architekten und Ingenieure auch stufenweise beauftragen, ergänzt Udo Scharff. Damit der Bauherr zufrieden ist, sei aber wichtig, dass Architekt und Kunde zueinander passen. Wer klare Linien mag, wird mit einem Rundbögen liebenden Architekten nicht glücklich. „Es lohnt sich, an einer fremden Haustür zu klingeln, wenn einem der Baustil besonders gut gefällt. Einfach nachfragen, welcher Architekt am Werk war“, sagt die Architektin. Gemeinsam mit acht Mitarbeitern setzen sie und ihr Kompagnon auf die Verbindung von Tradition und Innovation.

Hat ein Kunde eigene Ideen, die nicht ganz dem Geschmack der Architekten entsprechen, reden sie ihm diese nicht unbedingt aus, sondern prüfen das Konzept auf Stimmigkeit. Wenn jede Menge Halogen-Downlight eine Stuckdecke perforieren, passt das einfach nicht zusammen. Gemeinsam finden sie eine maßgeschneiderte Lösung. „Uns geht es nicht um Selbstdarstellung. Der Bauherr soll nicht unseres, sondern sein Traumhaus bekommen“.

Mielke + Scharff Architekten

Margitta Mielke
Rosmarinstraße 12 K, 40235 Düsseldorf
0211 | 23 95 970
www.mielke-scharff.de
info@mielke-scharff.de

Alles genehmigt - stilvoll eingerichtete Wohnung als Symbolikbild

Mielke + Scharff Architekten

Margitta Mielke
Rosmarinstraße 12 K, 40235 Düsseldorf
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info@mielke-scharff.de

Stressfrei vermieten - Schlüssel als Symbolik

AGV Immobilien GmbH

René Angenend
Benderstr. 72, 40625 Düsseldorf
0211 | 96 13 50
www.agv-online.de
kontakt@agv-online.de

Stressfrei Vermieten

Die Düsseldorferin Martina Urbach stand nach dem Tod ihres Mannes vor den Nebenkostenabrechnungen für die Mieter ihres Mehrfamilienhauses und war ratlos, weil sie sich damit nicht auskannte. Sie lagerte die ungeliebte Zahlenarbeit an den Immobilienexperten René Angenend aus – und spart sich damit viel Stress.

Das Sechs-Parteien-Haus im Düsseldorfer Süden ist für Martina Urbach mehr als eine Immobilie. Das Gebäude gehörte ihren Großeltern, die vererbten es an ihre Mutter, die es später Martina Urbach und ihrer Schwester überschrieb. Seitdem kümmerte sich Urbach um die Immobilie und organisierte die Verwaltung 25 Jahre lang gemeinsam mit ihrem Ehemann. Die Aufgaben waren klar verteilt: Die Nebenkostenabrechnungen erstellte Bruno Urbach. Als ihr Mann im Frühjahr 2016 verstarb, wollte Martina Urbach die ungeliebte Zahlenarbeit nicht selbst übernehmen. „Ich kenne mich damit nicht wirklich aus“, gestand sich die Düsseldorferin ein – und suchte sich Unterstützung.

Die fand sie über Empfehlungen in René Angenend. Der gelernte Kaufmann und studierte Immobilienmanager kümmert sich mit seinem Unternehmen „RAn Immobilien Verwaltung“ seitdem zunächst um die Nebenkostenabrechnungen für das Mehrfamilienhaus.

Auch Vollverwaltung möglich

Architekten planen nicht nur Neubauten: Sie beraten Immobilienkäufer oder Eigentümer, die ihr Haus umgestalten möchten. Wie ist die Substanz des Gebäudes, lassen sich die Pläne überhaupt umsetzen? Welche rechtlichen Vorschriften gibt es? Die Experten des Düsseldorfer Architekturbüros Mielke+Scharff sorgen dafür, dass es keine bösen Überraschungen gibt – zum Beispiel für Erben einer Immobilie.

Bestandsschutz ist ein Wort, das Margitta Mielke und Udo Scharff mit „großes Missverständnis“ gleichsetzen. Weil der Begriff in die Irre führt – und im schlimmsten Fall für enorme Probleme sorgt. Immer wieder haben die Architekten, die 1991 ihr Büro „Mielke+Scharff Architekten“ in Düsseldorf gegründet haben, damit zu tun. Ein Beispiel: Jemand erbt ein Mehrfamilienhaus mit ausgebautem Spitzboden, der schon seit Jahren Teil einer vermieteten Wohnung ist. Eine Genehmigung gab es dafür nie. Bei einem Brand säßen die Mieter auf dem Dachboden fest. „Als Eigentümer haftet man, wenn Leib und Leben gefährdet sind“, erklärt Margitta Mielke. Das gelte auch für diejenigen, die den Umbau nicht zu verantworten haben, zum Beispiel für den Erben oder den Käufer.

Womöglich wusste derjenige gar nicht, dass es keine Genehmigung für den Ausbau gab. Oder er ging davon aus, dass der Umbau schon so lange zurückliegt, dass er über die Jahre automatisch rechtens wurde. „Bestandsschutz bedeutet nicht, dass man ab einer gewissen Dauer ein Recht auf etwas hat“, erklärt die Fachfrau. „Er gilt nur, wenn etwas bereits einmal genehmigt wurde. Das bedeutet aber auch: Niemand muss etwas Genehmigtes abreißen, auch wenn es den heutigen Vorschriften nicht mehr entspricht.“

AGV Immobilien GmbH

René Angenend
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Erbe ausschlagen. So geht's

Bei einer Erbschaft gilt das „Alles oder nichts“-Prinzip: Wer ein Erbe annimmt, kann sich nicht nur die Rosinen wie den Familienschmuck rauspicken, aber das hypothekenbelastete Eigenheim ablehnen. Erben müssen sich innerhalb kürzester Zeit einen Überblick darüber verschaffen, was zur Erbmasse gehört – und ob es überhaupt sinnvoll ist, das Erbe anzutreten. „Nachlassverbindlichkeiten“ hört sich zwar deutlich freundlicher an als „Schulden“, bedeutet aber im Prinzip dasselbe: Wer ein Erbe antritt, bekommt im schlimmsten Fall kein heimliches Vermögen der Lieblingstante, sondern einen großen Schuldenberg: unbezahlte Rechnungen, ausstehende Steuernachzahlungen, noch nicht getilgte Raten für einen neuen Fernseher, ein runtergekommenes Häuschen. „Ein Erbe kann mehr belasten als begünstigen“, erklärt der Düsseldorfer Rechtsanwalt Klaus Parchent. „Denn der Erbe ist Gesamtrechtsnachfolger des Erblassers. Das heißt, dass er nicht nur dessen Vermögen bekommt, sondern er auch für alle Verbindlichkeiten haftet.“ Bei einem Erbe greift das Prinzip „Alles oder nichts“: Es ist für einen Erben nicht möglich, nur den Teil des Erbes anzunehmen, den er auch tatsächlich haben möchte: Goldschmuck der Großmutter ja, den aufgenommenen Kredit für den seniorengerechten Umbau des Eigenheims aber nicht? So geht’s laut deutschem Erbrecht nicht. Für die geerbten Verbindlichkeiten haftet der Erbe übrigens nicht nur mit dem, was er geerbt hat, sondern mit seinem gesamten Privatvermögen. Die Schulden der Großtante bezahlt er dann mit seinem eigenen Ersparten. Im schlimmsten Fall kann ein Erbe auch ruinieren.

Sechs-Wochen-Frist

Wenn Erben erfahren, dass sie in einem Testament bedacht wurden oder ihnen ein Teil eines Nachlasses laut gesetzlicher Erbfolge zusteht, haben sie ab diesem Datum sechs Wochen Zeit, um das Erbe auszuschlagen. Das ist nicht viel, um wirklich abwägen zu können, wie belastet das Erbe möglicherweise ist – oder ob vielleicht die eigene Lebenssituation gar nicht zulässt, beispielsweise hohe Erbschaftssteuern aufzubringen, wenn das Erbe die Freibetragsgrenze deutlich übersteigt. Erben müssen Konten überprüfen, Verträge und Schriftwechsel lesen, bei der Bank und auch bei Ämtern nachfragen. Denn auch ausstehende Unterhaltszahlungen, von denen ein Erbe womöglich gar nichts ahnte, gehen an ihn über.

Zustand der Immobilie

Gehören Immobilien zur Erbmasse, lohnt sich auch dort ein genauer Blick – mit Hilfe eines Experten. Denn für den Laien mag Omas kleines Häuschen gemütlich wirken; wie marode aber Leitungssystem oder Dach sind und eine Sanierung nötig machen, können sie kaum ohne Fachberatung erkennen. „Erben sollten sich nicht erst einmal zurücklehnen, wenn sie von der Erbschaft erfahren“, warnt Anwalt Parchent. Stattdessen müssten sie die recht kurze Zeit von sechs Wochen nutzen, um sich einen Überblick zu verschaffen – vor allem dann, wenn sie schon befürchten, dass das Erbe überschuldet sein könnte. Wichtig ist dann zu sehen, wie hoch der Schuldenberg ist und was ihm auf der Haben-Seite gegenübersteht. Ein Erbe schlägt man schriftlich aus – per Erklärung beim zuständigen Nachlassgericht. An die Stelle des vorgesehenen Erbens rückt dann übrigens die Person, die laut gesetzlicher Nachfolge an der Reihe ist – und auch sie hat natürlich die Möglichkeit, das Erbe abzulehnen.

Parchent Rechtsanwälte

RA Klaus Parchent
Graf-Adolf-Platz 1-2, 40213 Düsseldorf
0211 | 302 158 00
www.parchent.de
info@parchent.de

Erbe ausschlagen - unterschriebener Vertrag als Symbolik

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Steuer ABC - Symbolikbild

Steuerberater Mönnighoff

Patrick Mönnighoff
Friedenstraße 49-51, 40219 Düsseldorf
0211 | 669 68 70
www.moennighoff.com
mail@moennighoff.com

Steuer-ABC

ANZEIGEPFLICHT

Gesetzlich geregelt ist, dass beispielsweise Notare Verträge wie etwa Immobilienschenkungen melden müssen. Allerdings müssen auch Erben grundsätzlich das Finanzamt informieren, bei Zuwendungen unter Lebenden sogar auch die Schenker.

BEWERTUNG

Zur Berechnung der Steuer müssen die einzelnen Vermögensgegenstände bestimmt und bewertet werden. Oberster Wertmaßstab ist dabei der so genannte gemeine Wert. Dieser entspricht im Grunde dem Marktwert. In vielen Fällen wie beispielsweise vererbten Unternehmen oder Immobilien ist die Bewertung das größte Problem.

STEUERSCHULDNER

Schuldner ist grundsätzlich der Erbe. Neben dem Erben ist bei Zuwendungen unter Lebenden auch der Schenker Steuerschuldner. Daher wird bei Schenkungen die Schenkungsteuer häufig direkt von dem Schenker beglichen. Sind mehrere Erben vorhanden, ist die Erbengemeinschaft Steuerschuldner.

STEUERPFLICHT

Unbeschränkte Steuerpflicht im Rahmen der Erbschaftssteuer liegt vor, wenn der Erblasser zur Zeit seines Todes, der Schenker zur Zeit der Zuwendung oder der Erbe zur Zeit der Entstehung der Steuer Inländer ist.

ZEITRAUM

Mehrere Erbschaften und Schenkungen innerhalb von 10 Jahren werden in die Berechnung der Erbschafts bzw. Schenkungssteuer einbezogen, soweit sie durch dieselbe Person als Schenker/Erblasser an denselben Empfänger erfolgen. Der 10-Jahres-Zeitraum ist dabei Tag genau zu berechnen. Zweck ist, dass die persönlichen Freibeträge nur alle 10 Jahre ausgenutzt werden können.

Steuerberater Mönnighoff

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